1. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von der V-Motion GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises im Eigentum der V-Motion GmbH. Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte vor vollständiger Zahlung weiterzuveräussern, zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die V-Motion GmbH das Recht vor, die Produkte auf Kosten des Käufers zurückzufordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Haftung
Die V-Motion GmbH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unberührt.
3. Garantie
Für die gelieferten Produkte gelten ausschliesslich die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Die reguläre Herstellergarantie beträgt in der Regel 2 Jahre ab dem Kaufdatum. Garantieleistungen werden durch den Hersteller oder autorisierte Servicepartner erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Benutzung, Änderungen am Produkt, mangelnder Wartung sowie normale Abnutzung.
4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug, Schweiz.
5. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende, rechtswirksame Bestimmung. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.